Beratungshilfe:BeiwirtschaftlicherBedürftigkeitbestehtunterUmständendieMöglichkeit,vordemGespräch BeratungshilfebeidemzuständigenAmtsgerichtzubeantragen.SofernjedochderrechtsuchendeBürger dieMöglichkeithat,einekostengünstigereMöglichkeitinAnspruchzunehmen,umzuseinemRechtzu kommen,sowirdihmdieBeratungshilfeversagt.WeitereInformationenfindenSiehier.NähereAuskunft erteilt die Rechtsberatungsstelle des Gerichts.SolltenSiefinanziellnichtinderLagesein,dieAnwaltsgebührenfüreineErstberatungauseigenenMitteln zutragen,bitteichSie,sichbeidemfürSiezuständigenAmtsgerichteinenBerechtigungsscheinausstellen zu lassen undzur Erstberatung mitzubringen bzw. vor der Teams-Besprechung zu übersenden.Im Rahmen der bewilligten Beratungshilfe fällt für den Mandanten eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro an, die sofort bezahlt werden muss. Sofern kein Berechtigungsschein vorgelegt wird, so wird dem Recht-suchenden die Erstberatung in Rechnung gestellt. Verfahrenskostenhilfe:SollenSiefinanziellnichtinderLagesein,dieKostenfüreinvonIhnenangestrebtesVerfahrenauseigenen Mittelnzufinanzieren,kannichalsIhreVerfahrensbevollmächtigte,fürSie Verfahrenskostenhilfe beantragen. DaserforderlicheFormularbitteichSie,hierherunterzuladenundzum TerminausgefülltundmitallenerforderlichenAnlagenmitzubringenbzw.alsPDF-Dateizu übersenden.NähereInformationenfindenSiehier.ObeinAnspruchbesteht,könnenSievorabhierermitteln.Gleiches gilt für die in Zivilverfahren gewährte Prozesskostenhilfe.
Beratungshilfe:BeiwirtschaftlicherBedürftigkeitbesteht unterUmständendieMöglichkeit,vordem GesprächBeratungshilfebeidemzuständigen Amtsgerichtzubeantragen.Sofernjedochder rechtsuchendeBürgerdieMöglichkeithat, einekostengünstigereMöglichkeitin Anspruchzunehmen,umzuseinemRechtzu kommen,sowirdihmdieBeratungshilfe versagt.WeitereInformationenfindenSiehier. NähereAuskunfterteiltdieRechtsbe-ratungsstelle des Gerichts.SolltenSiefinanziellnichtinderLagesein,die AnwaltsgebührenfüreineErstberatungaus eigenenMittelnzutragen,bitteichSie,sich beidemfürSiezuständigenAmtsgericht einenBerechtigungsscheinausstellenzu lassenundzurErstberatungmitzubringen bzw.vordemTeams-Terminzu übersenden.ImRahmenderbewilligtenBeratungshilfe fälltfürdenMandanteneineGebührinHöhe von15,00Euroan,diesofortbezahltwerden muss.SofernkeinBerechtigungsschein vorgelegtwird,sowirddemRecht-suchenden die Erstberatung in Rechnung gestellt. Verfahrenskostenhilfe:SollenSiefinanziellnichtinderLagesein,die KostenfüreinvonIhnenangestrebtes VerfahrenauseigenenMittelnzufinanzieren, kannichalsIhreVerfahrensbevollmächtigte, fürSieVerfahrenskostenhilfe beantragen. Das erforderlicheFormularbitteichSie,hierherunterzuladenundzumTermin ausgefülltundmitallenerforderlichen Anlagenmitzubringenbzw.alsPGF-Datei zu übersenden. NähereInformationenfindenSiehier.Obein Anspruchbesteht,könnenSievorabhierermitteln.Gleiches gilt für die in Zivilverfahren gewährteProzesskostenhilfe.