Am
1.
Januar
1998
entschloss
ich
mich
zur
Gründung
meiner
eigenen
Kanzlei.
Von
Anfang
an
lagen
die
Tätigkeitsschwerpunkte
im
zivilrechtlichen
Bereich,
vor
allem
auf
den
Gebieten
des
Erb-
und
Familienrechts
.
Der
Mensch
steht
im
Mittelpunkt,
nicht
der
Fall.
•
Sie
suchen
Rat
in
Fragen
des
Erbrechts?
•
Sie
wollen
mehr
über
die
Gestaltungsmöglichkeiten
im
Zusammenhang
mit
einer
Eheschließung erfahren?
•
Sie
benötigen
rechtlichen
Beistand
bei
Ihrer Trennung oder Ehescheidung?
•
Sie
haben
Fragen
zum
aktuellen
Unterhaltsrecht?
Für
die
rechtlichen
Probleme
meiner
Klienten
setze
ich
mich
ein:
fachlich
qualifiziert und persönlich engagiert
.
Anwaltlich
tätig
bin
ich
nur
in
den
Rechtsgebieten
des
Familien-
und
Erbrechts
mit
dem
Ziel,
meine
Mandanten
stets
umfassend
zu
beraten
und
ihre
Interessen bestens zu vertreten.
Ich
bitte
um
Beachtung,
dass
ich
keine
Interessenvertretung
in
isolierten
Sorgerechtsverfahren
übernehme.
In
meiner
Kanzlei
wird
ausführliche,
individuelle
und
freundliche
Beratung
groß
geschrieben.
Jeder
Fall
hat
seine
eigene
Geschichte
und
nur
wer
bereit
ist,
sich
intensiv
mit
der
Situation
des
Mandanten
auseinanderzusetzen,
kann
dessen
Interessen
engagiert
vertreten
und
eine
passende
Lösungsstrategie
entwickeln.
Der
Qualitätsanspruch
ist
hoch.
Regelmäßige
Weiterbildungen
gewährleisten,
dass
ich
Ihre
Interessen
stets
auf
dem
aktuellsten
Stand
der
Rechtsprechung
und
Rechtspraxis
wahrnehme.
Die
Spezialisierung
auf
die
Rechtsge-biete
des
Familien-
und
Erbrechts
erfolgten
aus
Interesse
an
der
Materie,
das
sich
bereits
im
Studium
abgezeichnet
hat
und
vor
dem
Hintergrund,
dass
nur
bei
einer
Einschränkung
der
Rechtsgebiete
die
fachliche
Kompetenz
gewährleistet
werden
kann.
Manche
Fragen
dulden
keine
langen
Wartezeiten.
Wenn
das
Problem
unter
den
Nägeln
brennt:
Ich
nehme
mir
Zeit
für
Ihre Fragen.
Ebenso
selbstverständlich
sind
kurzfristige
Termine
und
rasche
Bearbeitungszeit-
räume.